AGB´s

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AGB´s WSH Stahlhandel
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AGB

 

1. Vertragsschluss, Geltung 

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle –auch zukünftigen- Geschäftsbeziehungen auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer Sie schriftlich bestätigt.

 

2. Preise

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preise ab Firmensitz Kerschdorf. Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind annähernd ermittelt, jedoch für uns unverbindlich. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss Abgaben oder sonstige Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen Sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.

 

3. Zahlung und Verrechnung

Zahlung hat wie vereinbart in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Dienstleistungskosten. Die Skontierung setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers zum Zeitpunkt der Skontierung voraus. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt bankübliche Verzugszinsen zu berechnen. Ferner ist es uns möglich bei Zahlungsrückstand unsere Lieferungen einzustellen. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung/Zahlungsaufstellung oder Empfang der Leistung in

 

Verzug. Für Endverbraucher gilt, dass nach § 286 BGB spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung Verzug eintritt.

4. Ausführung der Lieferungen, Lieferfristen und Termine

Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd. Im Falle des Leistungsverzuges durch uns oder einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns.

5. Güten, Masse und Gewichte, CE- und GS-Zeichen

Güten und Masse bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN/EN-Normen, bzw. Werkstoffblättern, mangels solcher nach Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen, Werksnormen, Werkstoffblätter oder Prüfbescheinigungen sowie Angaben zu Güten, Massen und Gewichten sowie Verwendbarkeit sind keine Zusicherung oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen und entsprechende Kennzeichnung wie CE-und GS-Zeichen. Für die Gewichte ist die von unseren Vorlieferanten vorgenommene Verwiegung maßgebend. Soweit rechtlich zulässig können Gewichte ohne Wägung nach Norm ermittelt werden. Unberührt bleiben die im deutschen Stahlhandel üblichen Zu- und Abschläge (Handelsgewichte). In der Versandanzeige angegebenen Stückzahlen, Bundzahlen o.ä. sind bei nach Gewicht verrechneten Waren unverbindlich. Bei NE-Metallen, Aluminium etc. gelten bei Lieferung die durch Vorlieferanten oder theoretische Errechnung nach DIN ermittelten Werte.

 

6. Mängelrüge und Gewährleistung

Von uns gelieferte Waren sind unverzüglich nach Empfang zu prüfen. Erkennbare Mängel müssen uns vom Käufer Innerhalb 8 Tagen nach Empfang und vor der Be- oder Verarbeitung der Ware schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Sachmangel nicht erheblich steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu.

7. Warenrückgabe

Warenrückgabe nur nach unserer Zustimmung im Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung. Die Rücknahme von Sonderbestellungen oder Sonderanfertigungen ist nicht möglich. Gutschrift für von uns zurückgenommene Ware erfolgt unter Abzug von mind. 10 % des Warenwertes, bzw. Weitergabe des Abzuges seitens des Vorlieferanten für uns/dem Vorlieferanten entstandene Rücknahmekosten.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsweise) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen. Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. aus Akzeptanten wechseln und auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden und auch für die Forderungen die durch den Insolvenz Verwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden. Der Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer zur Sicherung an uns ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für Lieferung ist unser Firmensitz oder bei Lieferung ab Werk der Ort des Lieferwerks, für die Zahlung Wasserburg am Inn. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere vorstehende Bedingungen nicht rechtswirksam sein, oder durch eine Änderung der Gesetzgebung nicht rechtsbeständig bleiben, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: März 2017   

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